
Risikoanalysen nach DIN EN 15288
Betreiber von Bädern sind nach DIN EN 15288 verpflichtet, vor der Ersteröffnung eines Bades, nach schwerwiegenden Unfällen sowie nach einer Häufung von Vorkommnissen Risikoanalysen und -bewertungen erstellen zu lassen. Wir überprüfen Bäder auf verborgene Gefahren und schlagen Lösungen vor.
Die weitaus meisten Menschen in Deutschland ertrinken in Naturgewässern. Im Unglücksfall müssen private und kommunale Betreiber von Gewässern nachweisen, ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen zu sein. Wir prüfen und bestätigen für Sie die Einhaltung geltender Rechtsnormen.

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Geiseltalsee, Badestelle Frankleben, Gemeinde Mücheln
Hufeisensee, Stadt Halle